Schulberatung

Am Theresianum besteht die Möglichkeit der schulpsychologischen Beratung und Begleitung. Die Möglichkeit zu einem persönlichen Beratungsgespräch findet in der Regel nach Terminabsprache statt.

Kontakt

Daniel Grötzbach (Schulpsychologe)

d.groetzbach@theresianum.de

Julia Ellis (Schulberatung)

 j.ellis@theresianum.de

Folgende Beratungsaufgaben gehören zum Angebot eines Schulpsychologen

Schullaufbahnberatung
Der Schulpsychologe berät nach den Erkenntnissen der psychologischen Diagnostik einzelne Schüler und ihre Erziehungsberechtigten über die Eignung für bestimmte Bildungsgänge. Er führt bei Bedarf schulpsychologische Gruppenuntersuchungen bei Schülern der zugeordneten Schulen durch.

Pädagogisch-psychologische Beratung
Der Schulpsychologe hilft durch geeignete psychologische Interventionen zur Bewältigung von speziellen und akuten Krisen und vermittelt ggf. weitergehende Beratungsmaßnahmen. Im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit soll er vor der Verhängung schwer wiegender Ordnungsmaßnahmen beigezogen werden. Bei Bedarf führt er in enger Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulleitung Gruppenmaßnahmen durch, insbesondere zur Förderung geeigneter Lern- und Arbeitsmethoden, zur Steigerung der Konzentrationsfähigkeit, zur Konfliktbewältigung und zur Abhilfe bei Lese- und Rechtschreibschwäche oder Rechenschwäche. Zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten wirkt der Schulpsychologe zu pädagogisch-psychologischen Themen an Elternversammlungen mit.

Beratung von Schule und Lehrkräften
Der Schulpsychologe wirkt mit bei Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen für Beratungslehrkräfte und an der regionalen Fortbildung der übrigen Lehrkräfte; bei entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung kann er Aufgaben praxisbegleitender psychologischer Beratung von Lehrkräften und Schulen (z.B. Supervision, kollegiale Fallbesprechungen, pädagogische Gesprächskreise, unmittelbare Beratung von Lehrkräften) übernehmen. Er ist dabei allerdings auf das Vorfeld ärztlicher Tätigkeit beschränkt. Er kann herangezogen werden zur Betreuung Studierender der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt bei der Ableistung der praktisch-psychologischen Tätigkeit im Schulbereich sowie in der Seminarausbildung.

(Vgl.: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 29. Oktober 2001 Nr. VI/9-S4305-6/40 922 ( KWMBl. Teil I Nr. 22/2001 vom 30. November 2001))